Satzung
des Heimatvereines Barterode e.V.
1.0 Der "Heimatverein Barterode (HVB) e.V." mit Sitz in 37139 Adelebsen, OT Barterode ist in dem Vereinsregister unter der Nr. 6VR2190 eingetragen und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Steuerrechtes.
Zweck des Vereines ist die Weitergabe von Traditionen und Bräuchen, die Hege und Pflege von überlieferten Schriften, die Pflege und Vermittlung der plattdeutschen Sprache, die Aufbereitung und Weitergabe der örtlichen Geschichte und die Pflege, Bewahrung und Gestaltung des Ortsbildes der Ortschaft Barterode einschließlich der Gemarkung von Barterode.
2.0 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3.0 Mitgliedschaft:
Mitglied kann jede(r) ortsansässige Einwohner(in) und jede interessierte Person werden, welche einen Bezug zu der Ortschaft Barterode hat. Sie oder er wird Mitglied durch ihre oder seine Unterschrift. Jedes Mitglied kann jederzeit durch schriftliche Kündigung wieder aus dem Verein austreten, hat jedoch keinen Anspruch auf Beitragserstattung.
Mittel des Vereines dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines.
4.0 Vorstand:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind:
- Der oder die 1.Vorsitzende(r)
- Der oder die 2.Vorsitzende(r)
- Der oder die 3.Vorsitzende(r)
Jeder vertritt den Verein alleine. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereines.
Zum Vorstand gehören ferner der/die Kassenwart(in), der/die Schriftführer(in) und zwei Beisitzer.
5.0 Mitgliederversammlung:
Mitgliederversammlungen finden nach Bedarf statt. Sie können vom Vorstand oder auf Vorschlag von mindestens fünf Mitgliedern durch schriftliche Einladung mindestens acht Tage vorher einberufen werden.
Die Jahreshauptversammlung findet im ersten Quartal eines Geschäftsjahres statt mit folgender Tagesordnung:
- Eröffnung der Sitzung
- Geschäftsbericht des Vorstandes
- Kassenbericht des Kassenwartes
- Kassenprüfbericht der Kassenprüfer
- Verschiedenes
6.0 Die Mitglieder des Vorstandes, der oder die Kassenwart(in) und der oder die Schriftführer(in) werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
7.0 Dem Vorstand können bis zu zwei Beisitzer(innen) angehören, welche ebenfalls auf die Dauer von zwei Jahren zu wählen sind
8.0 Kassengeschäfte:
Das zum/zur Kassenwart(in) gewählte Vorstandsmitglied führt die Kassengeschäfte des Vereines. Die Kassengeschäfte werden von zwei von der Mitgliederversammlung zu wählenden Kassenprüfer(innen) überprüft.
9.0 Protokolle:
Die Protokolle werden von dem/der Schriftführer(in) gefertigt und vom dem/der 1. Vorsitzenden unterschrieben.
10.0 Mitgliedsbeitrag:
Der jährliche Mitgliederbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Jedes Mitglied kann einen höheren Beitrag zahlen. Die Beiträge sind jeweils bis zum 31.12. eines Mitgliedsjahres fällig
Mitgliederbeitrag und das Vermögen des Vereines dürfen nur für den unter Punkt 2.0 genannten Zweck verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
11.0 Satzungsänderung:
Zur Satzungsänderung ist eine Zweidrittel-Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder(innen) erforderlich.
12.0 Geschäftsjahr:
Das Kalenderjahr gilt als das Geschäftsjahr.
13.0 Auflösung des Vereines:
Zur Auflösung des Vereines bedarf es einer Zweidrittel-Mehrheit der gesamten stimmberechtigten Mitglieder(innen) in seiner Jahreshauptversammlung, deren Tagesordnung mindestens acht Tage vorher bekannt gemacht sein muss.
Bei Auflösung des Vereines oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an
den Flecken Adelebsen, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Ortsteil Barterode zu verwenden hat.
14.0 Beschlussfassung der Satzung:
Diese Satzung ist am 18. 05. 1994 von den Mitgliedern beschlossen worden.
Unterzeichnet von 37 anwesenden Mitgliedern des neu gegründeten Heimatverein Barterode